Blower-Door-Messung
(Luftdichtheitsprüfung) von Gebäuden

Sowohl die DIN 4108-7 als auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreiben eine luftdichte Gebäudehülle für Neubauten vor, da sie einen wesentlichen Einfluss auf den Energieverbrauch hat. Für die Überprüfung und den Nachweis der Luftdichtheit ist der Blower-Door-Test das standardisierte Verfahren. Blower-Door bezeichnet ein Messsystem zur Prüfung der Luftdichtheit, welches sich das Prinzip des Über-bzw. Unterdrucks zu Nutze macht. Durch vorhandene Leckagen strömt Luft von außen nach innen. Der Ventilator muss die Summe der durch Leckagen einströmenden Luft fördern, um die Druckdifferenz halten zu können. Diese einströmende Luftmenge ist der Leckagestrom, welcher Grundlage für die Bestimmung weiterer abgeleiteter Größen ist. Die Luftwechselrate n50 (bei 50Pa) dient zur Bewertung der Dichtheit des Gebäudes. Sie ist die wichtigste Kennzahl im Zusammenhang mit der Luftdichtheit  eines Gebäudes. Ein n50-Wert von beispielsweise 3 1/h gibt an, dass das Gebäudevolumen 3-mal pro Stunde, bei 50 Pa Druckdifferenz, ausgetauscht wird. 

 BlowerDoor-3erGrafik

Unsere Leistungen

  • Verfahren A gem. DIN EN 13829 
    (Blower-Door-Test im Nutzungszustand zur Ermittlung des n50-Wertes nach EnEV)
  • Verfahren B gem. DIN EN 13829
    (Blower-Door-Test nach Fertigstellung der luftdichten Gebäudehülle zur Qualitätssicherung/ Leckage-Ortung, absichtliche Öffnungen werden verschlossen)
  • Leckage-Ortung und Visualisierung der Leckagen durch n50 Überdruckverfahren und lebensmittelgeeigneten Nebel
  • Unterstützung der Leckage-Ortung durch eine Thermografiekamera

Sie haben Fragen oder interessieren sich für unsere Leistungen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.